111. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
111. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von Männern
Aufgrund des § 32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes, BGBI. Nr. 548/1973,
in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen
mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz verordnet.
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu
Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff
zum Mann überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch einige gute
Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei
davon sollte der Auserwählte aber laut BGBI. Nr. 548/1973 unbedingt
aufweisen.
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§ 1. Abs. 1. Er sollte nützlich sein
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d.h. handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im
Haushalt und eine Wucht im Bett.
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Abs. 2. Er sollte herzeigbar sein
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d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.
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Abs. 3. Obige Punkte können außer Acht gelassen
werden, wenn § 2. zutrifft.
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§ 2. Er ist reich.
Artikel 2
Tips und Empfehlungen
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§ 3. Abs. 1. Anschaffung.
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Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres
Männchens und überzeugen Sie sich von seinen
Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl
der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter
steigt.
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Abs. 2. Ernährung.
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Wie der Mensch, ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte
ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse
vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung!
Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so
schnell arbeiten.
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Abs. 3. Unterbringung.
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Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst
depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen
Garten hat (Gartenarbeit!) sollte ihn möglichst einmal
täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.
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Abs. 4. Pflege.
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Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht.
Um Verletzungen vorzubeugen, sollen die Nägel
regelmäßig nachgeschnitten werden.
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Abs. 5. Ausbildung.
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Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten
Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von
entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das
Befolgen der wichtigsten Befehle, wie "Fuß",
"Platz", "kusch" und "hols"
erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist selbst -
entgegen mancher Theorien - für Männer erlernbar.
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Abs. 6. Fortpflanzung.
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Männer sind das ganze Jahr über läufig und
verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen
empfielt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger
Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.
Prammer.
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