P.b.b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien

2791

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH


Jahrgang 1998 Ausgegeben am 11. November 1998 Teil II


111. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern


111. Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über die artgerechte Haltung von Männern

Aufgrund des § 32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes, BGBI. Nr. 548/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet.

Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt noch lohnt. Gottlob gibt es auch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind. Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGBI. Nr. 548/1973 unbedingt aufweisen.

§ 1. Abs. 1. Er sollte nützlich sein

d.h. handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und eine Wucht im Bett.

Abs. 2. Er sollte herzeigbar sein

d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen.

Abs. 3. Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2. zutrifft.

§ 2. Er ist reich.

Artikel 2
Tips und Empfehlungen

§ 3. Abs. 1. Anschaffung.

Nehmen Sie sich genügend Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

Abs. 2. Ernährung.

Wie der Mensch, ist auch der Mann ein Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung!
Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

Abs. 3. Unterbringung.

Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit!) sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat.

Abs. 4. Pflege.

Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollen die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden.

Abs. 5. Ausbildung.

Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes. Sollten diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle, wie "Fuß", "Platz", "kusch" und "hols" erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist selbst - entgegen mancher Theorien - für Männer erlernbar.

Abs. 6. Fortpflanzung.

Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfielt sich die Kastration, denn ein ständig brunftiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

Prammer.